Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Fotospiegelwelt GbR (nachfolgend “Vermieter”) gelten für alle Mietverträge über die Vermietung beweglicher Sachen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter abschließt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Eigene Geschäftsbedingungen der Mieter finden keine Anwendung, es sei denn, abweichende Vereinbarungen wurden vom Vermieter schriftlich anerkannt und somit bestätigt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(4) Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Mieter die AGB sorgfältig durchgelesen und akzeptiert hat.
(5) Die AGB ist bei wiederholtem Geschäft gleichermaßen gültig.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Fotospiegel-Systemen zzgl. Zubehör durch Fotospiegelwelt GbR an die Mieter für Veranstaltungen jeglicher Art wie z.B. Hochzeiten, Taufen, Firmenevents.
(2) Der Mieter stellt die Mietsache seinen Veranstaltungsteilnehmern unentgeltlich zur Verfügung. Diese können sich im Rahmen der Veranstaltung damit fotografieren. Über eine Online Galerie können die Veranstaltungsteilnehmer auf ihre Bilder auch in digitaler Form zugreifen.

§3 Vertragsabschluss

(1) Der Mieter bestellt einen Fotospiegel und erhält nach dem Absenden einer unverbindlichen Verfügbarkeitsanfrage eine E-Mail, ob zum Veranstaltungsdatum ein entsprechender Fotospiegel verfügbar ist. Nach Buchung durch den Mieter kommt ein Vertrag durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Fotospiegelwelt GbR zustande. Diese kann auch per E-Mail, Whatsapp oder SMS erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass daraufhin die Regelungen dieser AGB greifen.
(2) Nach Rechnungseingang überweist der Mieter den ausgewiesenen Rechnungsbetrag vollständig innerhalb der angegebenen Frist auf das in der Rechnung vorgegebene Konto. Nach Zahlungseingang des vollständigen Betrags wird von Fotospiegelwelt GbR eine Eingangsbestätigung an den Mieter verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Veranstaltungstermin fest gebucht und ist somit für andere Mietinteressenten nicht mehr verfügbar.
(3) Für Art und Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich das vom Mieter gebuchte und vom Vermieter bestätigte Angebot maßgebend. Geräte, Zubehör oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn darin ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
(4) Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen, sowie mündliche Absprachen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt worden sind (auch per E-Mail, Whatsapp oder SMS).

§4 Vertragslaufzeit

(1) Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn die Mietsache vom Vermieter angeliefert wird. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter.
(2) Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. §545 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Ergänzend gilt §546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§5 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich bei Übernahme der Mietsache diese nur bestimmungsgemäß einzusetzen und ist nach der Übernahme des Mietgegenstandes in vollem Umfang für diese verantwortlich.
(2) Der Mieter ist dazu verpflichtet sämtliche Mietgegenstände sachgemäß zu behandeln und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben.
(3) Der Mieter gewährleistet:

  • einen geeigneten und ungehinderten Zugang zum Aufstellungsort der Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
  • ausreichend Platz für die Aufstellung der Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
  • einen festen, sauberen und ebenen Stellplatz für die Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
  • volljähriges Aufsichtspersonal zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Fotospiegel-Systeme zzgl. Zubehör
  • falls erforderlich, alle benötigten Genehmigungen/Zulassungen auf eigenen Kosten zur Verfügung zu stellen

(4) Die einwandfreie Funktionalität der Mietsache ist durch den Mieter bei Übergabe zu überprüfen. Sollten hierbei Mängel festgestellt werden, so sind diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(5) Bei Inbetriebnahme der Fotospiegel-Systeme werden die Kameras entsprechend der gegebenen örtlichen Lichtverhältnisse justiert, damit eine adäquate Bildbeleuchtung erreicht werden kann. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Lichtverhältnisse konstant bleiben. Durch inadequate Lichtverhältnisse entstandene minderwertige Bilder können nicht als Mangel angezeigt werden.

§6 Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter die Mietsache für die vereinbarte Mietzeit zum vereinbarten Lieferort gegen Bezahlung (Überweisung im Voraus) zu überlassen.
(2) Der Vermieter liefert die Mietsache in einem ordnungsgemäßen, einwandfreien und betriebsfähigen Zustand am Bestimmungsort an.

§7 Rücktritt des Mieters

(1) Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses während der Mietdauer ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber bzw. Mieter bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E-Mail, Whatsapp oder SMS). Gleiches gilt für mündliche Absprachen. Kündigt der Mieter den mit Fotospiegelwelt GbR geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 % der Gesamtsumme
  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 % der Gesamtsumme
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 % der Gesamtsumme
  • Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe

(2) Kommt der Vermieter für die vereinbarte Übergabe in Lieferverzug, so kann der Mieter nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter vorher eine angemessene Nachfrist zur Bereitstellung der Mietsache gesetzt hat. Eine Entschädigung für den verursachten Lieferverzug der Mietsache kann nur dann beansprucht werden, wenn der Vermieter diesen selbst verschuldet hat und die Leistungserbringung nach §275 BGB Abs. 1 nicht ausgeschlossen werden kann, wie durch beispielsweise „höhere Gewalt“.

§8 Rücktritt des Vermieters

(1) Der Vermieter ist in folgenden Fällen berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten:

  • ungeeigneter Veranstaltungsort (z.B. Fotospiegel bei Outdoor-Einsatz oder fehlendem Zugang zum Aufstellungsort)
  • Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung
  • Die Mietsache wird ungeeigneten Wetterbedingungen ausgesetzt
  • ungeeignetes Aufsichtspersonal (z.B. minderjährig oder alkoholisiert)

(2) Im Fall eines Ausfalls einer oder mehrerer wesentlicher elektronischer Hauptkomponenten des Fotospiegel-Systems, behalten wir uns ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, sollte sich eine kurzfristige Reparatur als ausgeschlossen erweisen. Dies gilt bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin bzw. bis hin zum Mietbeginn. In diesem Fall gehen wir von „höherer Gewalt“ aus, treten vom Mietvertrag zurück und es wird der volle Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme an den Mieter zurückerstattet.
(3) Weder Mieter noch Vermieter tragen die Verantwortung für die Nichteinhaltung ihrer Pflichten laut vorliegender Erklärung bei Eintritt von Umständen “höherer Gewalt”. Hierzu gehören insbesondere: Naturkatastrophen, Tod, Krankheit, Streik oder behördliche Anordnungen. In Anbetracht dieser eingetretenen Umstände müssen wir leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). In diesem Fall wird ebenfalls der Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurückerstattet.

§9 Gebrauchsbestimmungen der Mietsache

(1) Dem Mieter ist untersagt:

  • sämtliche ihm überlassenen Fotospiegel-Systeme und Zubehör zu verkaufen oder weiterzuvermieten
  • sämtliche ihm überlassenen Fotospiegel-Systeme aufzubrechen und dadurch Systemkomponenten wie z.B. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen und zu entwenden
  • sämtliche ihm überlassenen Fotospiegel-Systeme in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen
  • sämtliche ihm überlassenen Fotospiegel-Systeme und Zubehör in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
  • Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf den Fotospiegel-Systemen abzustellen oder sie in diese einzuführen

(2) Bei Beschädigungen hat der Mieter den Vermieter umgehend, spätestens bei Rückgabe zu informieren.
(3) Der Mieter haftet bei Schäden (Diebstahl, Vandalismus etc.) sämtlicher Mietgegenstände, die entweder durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen und die über eine normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehen. In diesem Fall übernimmt der Mieter sämtliche Reparaturkosten/Wiederbeschaffungskosten (nicht nur zum Zeitwert) der entstandenen Schäden.

§10 Rückgabe der Mietsache

(1) Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung durch den Vermieter. Unter Rückgabe verstehen die Parteien die Übergabe bzw. Rückgabe der Mietsache an den Vermieter oder einem zur Annahme der Mietsache beauftragten Bevollmächtigten des Vermieters in der Weise, dass dieser eine ausschließliche Verfügungsgewalt über die Mietsache erhält.
(2) Der Mieter ist verpflichtet die Rückgabe der Mietsache zum vertraglich vereinbarten Bestimmungsort (Datum, Uhrzeit und Ort) unaufgefordert vorzunehmen, an dem er ihn zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat.
(3) Falls bei der Kontrolle eine Beschädigung der Mietsache festgestellt wird, wird der Mieter sofort in Kenntnis gesetzt. In der Schadensmeldung bestimmt der Vermieter eine Frist, in der die beschädigte Mietsache zwecks Erstellung eines (Gegen-) Gutachtens für den Mieter bereitgehalten wird. Nach ungenutztem Fristablauf erfolgt die Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung durch den Vermieter. Falls der Mieter nicht die Möglichkeit eines Gegengutachtens nutzt, erfolgt die Schadensermittlung durch den Vermieter, die für den Mieter verbindlich ist.
(4) Steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Rückgabe bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 50€ an den Vermieter zu entrichten. Eine Verlängerung der Mietdauer ist in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedarf einer schriftlich fixierten Bestätigung.
(5) Der vereinbarte Rückgabetermin hat während der normalen Geschäftszeiten des Vermieters so rechtzeitig stattzufinden, dass der Vermieter in der Lage ist, die Mietsache noch an diesem Tag zu kontrollieren. Ansonsten bleibt der Mieter noch ein Werktag für die Mietsache verantwortlich und hat für diese Zeit anteilig Miete zu zahlen. Dabei hat der Mieter auch sicherzustellen, dass bei seiner Abwesenheit eine verantwortliche Person während der Rückgabe der Mietsache anwesend ist. Falls niemand bei der Abholung anwesend ist, kann der Vermieter die Mietsache dennoch an sich nehmen. In diesem Fall trägt der Mieter die Beweislast für den Zustand der Mietsache bei Übernahme durch den Vermieter.

§11 Zahlungsbedingungen

(1) Die dargestellten Preise sind Endpreise inklusive der Anlieferungs- und Rücktransportkosten. Im Sinne von §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erho­ben und demnach auch nicht ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist.
(2) Dem Mieter wird in jedem Fall eine Rechnung mit einer Auflistung der gebuchten Leistungen ausgestellt.
(3) Sofern nicht anders vereinbart sind die in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbeträge innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig und durch den Mieter zu begleichen.
(4) Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon zu entrichten, ob die Mietsache tatsächlich genutzt wurde oder nicht. Auch verringert eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache den vertraglich vereinbarten Mietpreis nicht.

§12 Kaution

(1) Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ist vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) an den Vermieter zu zahlen. Diese Kaution wird auf dem Angebot bzw. der Rechnung ausgewiesen und ist in gleicher Weise wie der Mietbetrag zu entrichten.
(2) Wird die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, so zahlt der Vermieter dem Mieter die Kaution in voller Höhe innerhalb von sieben Kalendertagen zurück. Es steht dem Vermieter für die Rückzahlung frei das gleiche Zahlungsmittel zu verwenden, welches für die Zahlung der Kaution verwendet wurde.
(3) Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig, sowie in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück, oder ist die Mietsache dauerhaft abhanden gekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.

§13 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf bedarf einer eindeutigen und textuellen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) an:

Fotospiegelwelt GbR
Kirchstrasse 100
73779 Deizisau

E-Mail: info@fotospiegelwelt.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen an den jeweiligen Leistungserbringer zurückzuführen. Die Rückerstattung der Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu gewährleisten.

§14 Eigentumsvorbehalt

Die bereitgestellten Systeme, sowie jegliches Zubehör bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Fotospiegelwelt GbR.

§15 Haftung

(1) Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten obliegt dem Mieter. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
(3) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper-, oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
(4) Im Falle von Fehlfunktionen sind diese sofort, noch während der Feierlichkeiten, unter der Telefonnummer +49 (176) 62297047 mitzuteilen, sodass wir die Möglichkeit erhalten, gegebenenfalls nachzubessern. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache während der Veranstaltung, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
(5) Die über die gebuchte Online Galerie zugänglichen Bilder stehen dem Mieter für eine Laufzeit von 30 Tagen zur Verfügung. Anschließend werden diese gelöscht und von den Servern vollständig entfernt.

§16 Versicherung

Der Mieter verfügt bei Vertragsabschluss über eine gültige Haftpflichtversicherung.

§17 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Stuttgart, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

§18 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Diese Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Vermieter wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.
(2) Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter, welches ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung beinhaltet. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Gleiches gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachgang – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlich festgehaltener Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt gleichermaßen für Bilddateien, welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags wie vereinbart über. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Mieter. Somit haftet Fotospiegelwelt GbR nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Online Galerie ist der Mieter verantwortlich.

§19 Abschließende Bestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.